Scheidung – Wer bekommt den Hund?
Aus Mein-Hund.de
Eine Scheidung ist schwierig für alle Betroffenen, vor allem dann, wenn die Trennung nicht im Guten abläuft. Zu den Leidtragenden zählen unter Umständen jedoch nicht nur die Partner und ihre Kinder, sondern auch der gemeinsame Familienhund. Über die Frage, wer das beiderseits geliebte Haustier bekommt, können sich viele nicht selbstständig einigen. Und so ist es inzwischen keine Seltenheit mehr, dass nach einer Scheidung ein Gericht entscheiden muss, wem der Hund zugesprochen wird.
Für Tiere gilt die Hausratsordnung
Als Rechtslage bei Scheidungs-Hunden dient der Paragraph 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches: Er besagt, dass Tiere zwar eigentlich keine Sachen sind, dass auf sie aber dennoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind. Das bedeutet, dass für Scheidungs-Hunde die so genannte Hausratsverordnung gilt. Danach weist der Richter die Gegenstände zu, über deren Verteilung sich die Ex-Partner nicht außergerichtlich einigen konnten. Dazu zählen beispielsweise Haushaltsgegenstände wie Fernseher, Kaffeemaschine und Wohnzimmercouch, aber eben auch Haustiere.
Allerdings weist die Hausratsverordnung strikt einer Partei den Hund zu und regelt nicht, ob die andere Partei ein Umgangsrecht mit dem Hund erhält. Für wen sich das Gericht entscheidet, ist abhängig von einer Vielzahl an Kriterien, wie zum Beispiel, wer den Hund bezahlt hat, wer ihn zum Tierarzt gebracht hat oder wer öfter mit ihm draußen war. Ausschlaggebend ist oftmals zudem, dass der Hund in seiner vertrauten Umgebung bleiben darf, um das Tier nicht zusätzlichem Stress auszusetzen.
Besuchsrecht laut Hunde-Experten fraglich
In seltenen Fällen hat sich das Gericht auch dazu entschieden, dem Partner, der den Hund nicht behalten darf, ein „Besuchsrecht“ zu gestatten. Dabei beriefen sich die Rechtsvertreter ebenfalls auf den Paragraph 90a, wonach Tiere als Mitgeschöpfe anerkannt sind. Allerdings sind solche Maßnahmen laut Hundeexperten fraglich, da ein ständiges Kommen und Gehen den Hund emotional belasten kann. Besser sei es den Kontakt völlig abzubrechen, denn in der Natur sei es völlig normal, dass ein Hund das Rudel verlässt oder ein vertrauter Partner stirbt - ein ständiges Wiederkehren hingegen nicht.
Laut Experten solle die Entscheidung, wer den Hund bekommt, letztendlich davon abhängig gemacht werden, wer für ihn die Hauptbezugsperson darstellt - also derjenige Partner, bei dem der Hund sich am sichersten fühlt und an dem er sich hauptsächlich orientiert.
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